Bedingungen
- Das Angebot ist freibleibend. Wir koennen keine Garantie dafuer uebernehmen, dass
alles jederzeit zur Vermietung bereitsteht. Zu Spitzenzeiten, insbesondere an Wochenenden
von Mai bis August, empfiehlt sich eine Reservierung. Um Wartezeiten zu vermeiden sollte
der Abholtermin vorher telefonisch abgesprochen sein.
- Solange die Mietgebuehr nicht bezahlt ist, ist die Reservierung nicht
verbindlich.
- Nach Absprache kann die Abholung auch vor dem eigentlichen Benutzungszeitraum
erfolgen, die Rueckgabe auch spaeter - ohne zusaetzliche Berechnung.
- Testboote koennen ihnen innerhalb Deutschlands per Spedition zugeschickt werden.
Dabei berechnen wir nur die tatsaechlich anfallenden Kosten - bei Kajaks unter 3 Meter
derzeit DM 50,-. Da wir selbst staendig unterwegs sind, kann moeglicherweise auch eine
Uebergabe am Fluss selbst vereinbart werden.
- Mit der Abholung wird der Mietpreis faellig. Eine Kaution erheben wir bei
Identitaetsnachweis (Ausweis, Fuehrerschein) nicht.
- Bei Abholung muessen Mieter und Vermieter einen Mietvertrag unterschreiben, in dem
alle geliehenen Gegenstaende aufgelistet sind. Der Mieter hat sich davon ueberzeugt, dass
die Mietgegenstaende fuer sein Vorhaben geeignet sind.
- Im Mietvertrag verpflichtet sich der Mieter, jegliche Haftung fuer die Mietsache zu
uebernehmen, die sich aus Benutzung, Transport und eventueller Weitergabe an Dritte
ergeben. Ausserdem verpflichtet er sich, dass die im Vertrag aufgelisteten
Gegenstaende
- zum vereinbarten Termin, und
- im einwandfreien Zustand zurueckgegeben werden. Der Mieter hat jedwede Beschaedigung
bei Rueckgabe unaufgefordert anzuzeigen. Wir weisen ausdruecklich darauf hin, dass die
Sachen nicht gegen Verlust oder Beschaedigung versichert sind und dass eine
Haftpflichtversicherung im Regelfall nicht fuer geliehene Gegenstaende aufkommt.
- Jeder freut sich ueber ein sauberes Boot. Nach dem Paddeln sollte eine Reinigung der
Gegenstaende stattfinden (am besten noch am Gewaesser).
- Unter keinen Umstaenden darf man bei Luftbooten Wasser in die Kammern pumpen. Vor
jedem Aufblasvorgang ist alles Wasser aus Pumpe und Schlauch zu entfernen. Beim
Zusammenlegen sollte das Boot trocken sein.
- Manche Beschaedigungen sind nicht sofort erkennbar. Der Vermieter ist berechtigt,
Reparaturen, Reinigungen und Ersatzansprueche dem Mieter bis zu 4 Monaten nach erfolgter
Rueckgabe in Rechnung zu stellen, selbst dann, wenn bei der Rueckgabe noch nichts
beanstandet wurde.
- Bezahlte Mietgebuehren koennen beim Bootskauf angerechnet werden. Alle umseitig
aufgefuehrten Testboote koennen soweit verfuegbar gemietet werden. Wir bemuehen uns, die
Vermietung moeglichst preisguenstig und unkompliziert abzuwickeln und sind dabei auf Ihre
Mithilfe angewiesen.
- Als Gerichtsstand ist Freiburg in Breisgau vereinbart.
- Die Unwirksamkeit einzelner Punkte begruendet nicht die Unwirksamkeit des Vertrages
im ganzen.
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